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Zulassungsvoraussetzungen Master Studium(1) Die Qualifikation für das Studium im Masterstudiengang "Informatik" wird durch den Abschluss "Bachelor of Science" des gleichen Studienganges der FHL mit überdurchschnittlicher Leistung nachgewiesen (in der Regel durch ein Gesamtprädikat von mindestens "Gut"). (2) Die Qualifikation weist auch nach, wer ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom- Studium in der Studiengängen "Informatik", "Wirtschaftsinformatik", "Technische Informatik" oder in einem verwandten, anwendungsorientierten Informatikstudiengang absolviert hat. (3) Ist das Gesamtprädikat schlechter als "Gut" muss die fachliche Eignung durch eine Eignungsprüfung festgestellt werden. (4) Die Eignungsfeststellung erfolgt aufgrund der frist- und formgerechten Anmeldung, der Bewerbungsunterlagen und eines Aufnahmegespräches.
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